>> Zuerst der Frost und dann der Frust! / 20 11 10
Wichtige Obliegenheiten in der Eigenheim-Versicherung bei Abwesenheit
Wenn Ihr Haus länger als 72 Stunden unbewohnt ist, sollten Sie folgende Obliegenheiten unbedingt einhalten, damit der Versicherungsschutz aufrecht bleibt:
Sämtliche Wasserzuleitungen zum Haus müssen abgesperrt werden!
Sicherung gegen Frost bzw. Entleeren der Leitungen!
Während der kalten Jahreszeit, sind sämtliche wasserführenden Leitungen (auch Heizung) gegen Frost zu schützen. Dies kann dadurch erfolgen, dass die Heizung in Betrieb bleibt. Aber auch in diesem Fall ist für eine regelmäßige Kontrolle der Heizung zu sorgen.
Bitte beachten Sie, dass die Leitungswasserversicherung leistungsfrei sein kann, wenn Sie gegen diese Obliegenheiten verstoßen.