>> Neue Risikosituation für Unternehmer - Umwelthaftung! / 03 04 10
Seit Inkrafttreten des neuen B-UHG haften Unternehmer für Schäden an Gewässern, Boden und die Beeinträchtigung der Vielfalt von Pflanzen- und Tieren (Biodiversität).
Die gesetzliche Haftung trifft alle Unternehmer und explizit auch Landwirte! Wer durch seine Tätigkeit die Umwelt erheblich beeinträchtigt, muss die Kosten der erforderlichen Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen sowie alle Verfahrenskosten übernehmen.
Zur Absicherung dieser Risiken wird nun von vielen Versicherungsgesellschaften die sogenannte Umweltsanierungskostenversicherung angeboten.
Dieser spezielle Versicherungsschutz bedarf aber auch einer ausführlichen Beratung, welche wir Ihnen gerne anbieten!