>> Unfallversicherung bei entgeltlicher oder gefährlicher Sportausübung / 06 12 08
Erfolgreiche Sportausübung ist oft mit dem Aufstieg in höhere Kampfmannschaften oder Ligen verbunden.. Dabei kann es zur Auszahlung von Erfolgsprämien etc. kommen.
Diese „Entgeltlichkeit“ stellt unter Umständen eine so genannte Gefahrenerhöhung dar. Wird diese Gefahrenerhöhung der Versicherung jedoch nicht gemeldet, könnte die Versicherung im Schadensfall leistungsfrei sein!
Daher bitte unbedingt beachten:
Die Ausübung entgeltlicher oder gefährlicher Sportarten ist unverzüglich der Unfallversicherung mitzuteilen! Nur richtig versichern beruhigt!!!